Gut zu Wissen
Die ambulante Geburt
Die ambulante Geburt ist ein Mittelweg zwischen Krankenhausentbindung und Hausgeburt. Bei der ambulanten Geburt gehen Sie zwar zur Geburt Ihres Kindes ins Krankenhaus, danach können Sie dieses allerdings nach wenigen Stunden verlassen und schon die ersten Tage mit Ihrem Baby in der vertrauten Umgebung Ihres eignen Zuhauses verbringen und genießen.
Zeitraum der Entlassung bei ambulanter Geburt:
Frühestens 6 Stunden nach der Geburt bis spätestens 24 Stunden nach der Geburt
Anspruch auf Wochenbettbetreuung
Seit 1. Jänner 2017 ist der Anspruch auf Hebammenbetreuung nicht mehr an den Entlassungstag gekoppelt. Das bedeutet, dass jede Frau Anspruch auf Wochenbettbetreuung hat, der von der Krankenkasse bezahlt wird.
Bis zum 5.Tag nach der Geburt darf täglich ein Wochenbettbesuch beansprucht werden, darüber hinaus gibt es noch viele weitere Termine, die bis zur 8. Lebenswoche des Kindes in Anspruch genommen werden dürfen, sollte Bedarf bestehen.
Wenn Sie sich für eine ambulante Geburt entscheiden, haben Sie außerdem auch schon während der Schwangerschaft Anspruch auf bis zu 2 Hausbesuche einer Hebamme. Aus diesem Grund ist es ratsam, sollten Sie eine dieser Möglichkeiten planen, schon in der Schwangerschaft eine Hebamme zu suchen, die Sie und Ihr Kind in der Zeit nach der Geburt begleitet.
Die ambulante Geburt ist ein Mittelweg zwischen Krankenhausentbindung und Hausgeburt. Bei der ambulanten Geburt gehen Sie zwar zur Geburt Ihres Kindes ins Krankenhaus, danach können Sie dieses allerdings nach wenigen Stunden verlassen und schon die ersten Tage mit Ihrem Baby in der vertrauten Umgebung Ihres eignen Zuhauses verbringen und genießen.
Zeitraum der Entlassung bei ambulanter Geburt:
Frühestens 6 Stunden nach der Geburt bis spätestens 24 Stunden nach der Geburt
Anspruch auf Wochenbettbetreuung
Seit 1. Jänner 2017 ist der Anspruch auf Hebammenbetreuung nicht mehr an den Entlassungstag gekoppelt. Das bedeutet, dass jede Frau Anspruch auf Wochenbettbetreuung hat, der von der Krankenkasse bezahlt wird.
Bis zum 5.Tag nach der Geburt darf täglich ein Wochenbettbesuch beansprucht werden, darüber hinaus gibt es noch viele weitere Termine, die bis zur 8. Lebenswoche des Kindes in Anspruch genommen werden dürfen, sollte Bedarf bestehen.
Wenn Sie sich für eine ambulante Geburt entscheiden, haben Sie außerdem auch schon während der Schwangerschaft Anspruch auf bis zu 2 Hausbesuche einer Hebamme. Aus diesem Grund ist es ratsam, sollten Sie eine dieser Möglichkeiten planen, schon in der Schwangerschaft eine Hebamme zu suchen, die Sie und Ihr Kind in der Zeit nach der Geburt begleitet.